AGB

Allgemein

AN = Auftragnehmer | AG = Auftraggeber

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der BAUDRAUF GmbH und dem Auftraggeber. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem von der BAUDRAUF GmbH erstellten und übermittelten Leistungsverzeichnis. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die Kostenschätzung ist ab Erstellung für einen Monat verbindlich und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Lohn- und Materialkosten kalkuliert worden.

Das Bauvorhaben soll ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und wirksam, der Vertrag als Ganzes bleibt gültig. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Maß oder – bei Regiearbeiten – nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand.


Anschlüsse zur Durchführung

Der erforderliche Wasser- und Stromanschluss wird dem AN vom AG kostenlos in für die Leistungsbringung notwendiger Dimension direkt an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Die Zählerkosten trägt der AG. Lagermöglichkeiten sind ebenfalls vom AG bereitzustellen.


Materialien und Lieferung

In jeweiligen Positionen sind die dafür erforderlichen Materialien zur Ausübung der fachgerechten handwerklichen Tätigkeiten laut Leistungsbeschreibung enthalten. Beschaffung und Entsorgung sind ebenfalls im Leistungsverzeichnis geregelt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleibt das Eigentum an gelieferten Waren und Materialien beim AN (Eigentumsvorbehalt). Grundsätzlich kann nur Lagerware retourniert werden, für deren Retournierung eine Manipulationsgebühr von 20% des Warenwertes einbehalten wird. Ware kann nur in unbeschädigter Verpackung und im wiederverkaufsfähigem Zustand retour genommen werden. Sonderbestellungen sind generell vom Umtausch oder von einer Rücknahme ausgeschlossen.


Reinigung des Arbeitsplatzes

Zwischenreinigungen mit dem Besen werden während den Arbeiten durchgeführt. Eine gründliche Schlussreinigung ist nicht im Leistungsumfang enthalten und kann bei Bedarf gesondert angeboten werden.


Sicherheit am Arbeitsplatz

Alle Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Die Baustelle ist gegen Unfälle zu sichern, kann aber im laufenden Betrieb nicht vollkommen abgesperrt werden. Der Zutritt fremder Personen, insbesondere von Kindern, ist untersagt. Betritt der Auftraggeber oder Dritte dennoch die Baustelle ohne Zustimmung des Auftragnehmers, ist der Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos zu halten, da die Baustelle ohne sein schriftliches Einverständnis, bzw. seine Anwesenheit nicht betreten werden darf. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet der Auftragnehmer in diesem Fall nicht.


Geräte und Werkzeug

Die Ausstattung der Baustelle für die angebotenen Arbeiten laut Leistungsverzeichnis, mit den notwendigen Werkzeugen und Geräten ist miteinkalkuliert worden. Bedarf es weiterer Großgeräte im Zuge der Arbeiten, aufgrund unvorhersehbarer Umstände, werden diese gesondert verrechnet.


Erdarbeiten und Entsorgung

Nur die im Leistungsverzeichnis dezidiert aufgelisteten Kosten für die vorschriftsmäßige Entsorgung und den Abtransport von Abfällen sind enthalten. Falls Teile der Entsorgung im Leistungsverzeichnis fehlen, müssen diese Entsorgungskosten gesondert abgerechnet werden. Gefährliche Stoffgruppen müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gesondert behandelt und verrechnet werden. Die endgültige Verrechnung wird aufgrund der tatsächlichen Maße verrechnet.

Ein Abbruch von Baurestmassen wird unter den Schwellenwerten angenommen. Werden die - gemäß Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (Baurestmassenverordnung) festgelegten Mengenschwellen überschritten, wird ein Abbruch unter besonderer Berücksichtigung der Trennung nach Stoffgruppen vorgenommen und gesondert verrechnet (Rückbau gemäß Ö–NORM B 2251).

Dies gilt für:

  1. Stoffgruppe mineralischer Bauschutt über 40 t
  2. Stoffgruppe Bodenaushub über 20 t
  3. Stoffgruppe Betonabbruch über 20 t
  4. Stoffgruppe Asphaltaufbruch über 5 t
  5. Stoffgruppe Metallabfälle über 2 t
  6. Stoffgruppe Kunststoffabfälle über 2 t
  7. Stoffgruppe Holzabfälle über 5 t

Gefährliche Stoffgruppen müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gesondert behandelt und verrechnet werden. Bei Erdarbeiten wird die Bodenklasse 3 bis 5, eine Zufahrt ohne Erschwernisse, genügend Lagermöglichkeiten, sowie eine Geländeneigung bis zu 20% angenommen. Die endgültige Verrechnung wird aufgrund der tatsächlichen Maße verrechnet.


Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung erfolgt nach Rechtswirksam werden des Vertrages. Der Leistungszeitraum wird mit dem Kunden individuell vereinbart und dient als Richtwert, ist nicht bindend, daher werden auch keine Pönale vereinbart und werden somit auch vom AG zur Kenntnis genommen. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Die Leistung wird jedoch binnen 6 Wochen nach Ende der Rücktrittsfrist des Verbrauchers durchgeführt. Die BAUDRAUF GmbH wird den Kunden im Falle der mangelnden Verfügbarkeit von Produkten unverzüglich informieren und alternative Produkte anbieten. Größtenteils in über 90% der Fälle wird der Zeitplan eingehalten, kommt es jedoch zu Verzögerungen bleibt der AN klaglos, es gibt kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN nicht haftbar gemacht werden kann. Daher ist der AN vollkommen schad- und klaglos zu halten, falls es bei den Arbeiten zu Verzögerungen kommt, oder der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Entstehen durch den AG Baustellenverzögerungen, in welcher Art auch immer, ist der AN berechtigt Mehrkosten (Zeitplanänderung, nicht geplante Baustehzeiten, leere Stehzeiten des Personals, Transporte, und dgl.) in Rechnung zu stellen. Baustellenverzögerungen entbinden den AN von der Einhaltung des Bauzeitplanes.


Gewährleistung

Die BAUDRAUF GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die mangelfreie Ausführung der Arbeiten! Die Gewährleistung auf neu erbrachte Bau- bzw. handwerklichen Dienstleistungen beträgt (3) drei Jahre ab Abnahme! Besteht eine Herstellergarantie, ist im Falle eines Defekts zunächst der Hersteller-Service in Anspruch zu nehmen. Eigenmächtige Eingriffe oder Änderungen durch Dritte führen zum Verlust der Gewährleistung. Der Geräteservice des Herstellers ist in Anspruch zu nehmen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme der Arbeiten durch den Kunden, spätestens mit Rechnungslegung. Gewährleistungsfälle werden nur innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten bearbeitet. Noteinsätze, die nicht auf Gewährleistungsfälle zurückzuführen sind, sind gesondert zu vergüten.

Bestandsleistungen können nicht überprüft werden, daher kann für bereits vorhandene Technik und Bausubstanzen keine Gewährleistung eingefordert werden. Etwaige Mängel aufgrund nicht fachgerechter Ausführung dieser bauseits ausgeführten Bestandsleistungen liegen nicht in der Gewährleistung der BAUDRAUF GmbH, daher ist der AN schad- und klaglos zu halten. Mängel, die auf bauseits erbrachte, nicht fachgerechte Leistungen zurückzuführen sind, fallen nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers. Der Untergrund bzw. die vorangeführten Arbeiten können nicht überprüft werden, daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Folgeschäden kommen kann. Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist somit ausgeschlossen. Bei Zu- und Umbauten kann es in der Rohbauphase zum Eindringen von Feuchtigkeit kommen. Der AN ist bemüht derartige Hinterwanderung weitgehend hintan zu halten, sollte arbeits- oder witterungsbedingt dennoch Feuchtigkeit in das bewohnte Gebäude eindringen, trifft den AN kein Verschulden. Seitens des AG ist eine Kontrollpflicht und Mitsorgeverpflichtung gegeben.


Vertragsabschluss

Die auf der Webseite der BAUDRAUF GmbH angegebenen Geräte und Leistungen stellen unverbindliche Beispiele dar. Eine Lieferung dieser Geräte hängt von der konkreten Verfügbarkeit ab. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung zu den angegebenen Preisen. Konkrete Angebote über die Lieferung und den Einbau von Geräten werden vom AN nur schriftlich erstellt und an den Kunden übermittelt. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden bei der BAUDRAUF GmbH zustande oder durch Beginn der Arbeiten nach Freigabe zustande. Angebote können nur gesamt angenommen werden. Die Annahme eines Angebots hinsichtlich Teilleistungen ist nicht möglich. Abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Die auf der Homepage der BAUDRAUF GmbH aufgelisteten Serviceleistungen stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Bestätigung des gewünschten Servicetermins durch die BAUDAUF GmbH. Bestellungen sind persönlich, telefonisch oder online möglich


Zahlungsfähigkeit des AG

Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich Verzögerungen, begründete Bedenken oder Zweifel, so kann der AN die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung, oder ausreichender Sicherheitsleistungen abhängig machen. Der AN kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach einer entsprechenden Aufforderung binnen 7 (sieben) Tagen weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt ist. Bei Vorliegen eines Investitionsplanes ist die Akontozahlung jeweils am 1. Tag des Arbeitsbeginns und weitere Teilzahlungen jeweils am Montag der Fälligkeitswoche dem Konto des AN gutzuschreiben. Regieleistungen werden wöchentlich abgerechnet, sind innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungserhalt fällig und stehen in keinem Zusammenhang mit dem vereinbarten Investitionsplan. Bei Zahlungsverzug des AG gebühren an Verzugszinsen 12,0 % p.a., zuzüglich Mahnspesen und Verwaltungsaufwand. Sämtliche wie auch immer geartete Gegenforderungen vom AG an den AN sind unzulässig.


Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen

Sämtliche Arbeiten werden ordnungsgemäß, den technischen Richtlinien und Herstellerrichtlinien ausgeführt, und nach bestem Wissen durchgeführt. Stellt sich bei einem Kostenvoranschlag im Sinne des § 1170a (2) ABGB eine beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgeltes als unvermeidbar heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem eine mehr als 15%-ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises abzusehen ist. Der AG hat Leistungen, die der AN abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den AG zumutbar ist. Sonder- und Zusatzleistungen sind daher vom Kunden gesondert zu vergüten. Die Abrechnung nach Regiestundentarife beträgt für einen Facharbeiter € 63,- und für einen Hilfsarbeiter € 54,-.


Übernahme

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übernahme formlos mit Abschluss der Arbeiten. Die Schlüssel, falls welche vorhanden sind, werden bei Projektende bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Eine förmliche Abnahme kann auf Wunsch schriftlich vereinbart werden, so müssen die Abläufe der Abnahme bzw. die Zwischenüberprüfungen besprochen, vereinbart und niedergeschrieben werden.


Preisänderungen

Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung Rohstoff-, Energie, Lohnkosten, so ist der AN zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Die Anpassung ist dem AG rechtzeitig vor der Ausführung, jedoch spätestens beim Ausführen der Arbeiten, bekannt zu geben.


Stornogebühr

Ein Auftrag gilt als erteilt mit Unterschrift, Anzahlung oder Beginn der Arbeiten. Die Auftragserteilung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer für bereits entstandene Kosten und Leistungen zu entschädigen. Der entgangene Gewinn bzw. Verdienstentgang kann zusätzlich verrechnet werden. Die Manipulationsgebühr beträgt maximal 20 % der Auftragssumme.


Haftung und Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt spricht man von einem von außen kommendem, unabwendbarem und unvorhersehbarem Ereignis. Sollten Schäden durch höhere Gewalt (Naturereignisse, Streik, Energieausfall, Lieferverzug, behördliche Auflagen,...) entstanden sein, haftet der AN nicht und ist schad- und klaglos zu halten. Die BAUDRAUF GmbH haftet nur für grob fahrlässig oder schuldhaft herbeigeführte Sachschäden durch eigene Angestellte oder eingesetzte Erfüllungsgehilfen.


Datenschutz - DSGVO

Die BAUDRAUF GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Details siehe Datenschutzerklärung.


Urheberrecht - Copyright ©

Alle von der BAUDRAUF GmbH erstellten Angebote, Kostenvoranschläge, Berechnungen, Pläne und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.


Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien. Erfüllungsort ist der Sitz der BAUDRAUF GmbH in Wien.


Stand: Oktober 2025

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