Bundesförderung 2026: Wärmepumpen

– so sichern Sie sich bis zu 7.500?€ (plus Boni)

Was wird gefördert?

Der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks?Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch eine Wärmepumpe.

Förderhöhe (Pauschalsatz): bis zu 7.500 € für Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser) – + mögliche Boni (siehe unten).

Boni:

  1. +2.500 € für eine thermische Solaranlage (bei gleichzeitiger Installation),
  2. +5.000 € für Tiefenbohrung oder Brunnen (nur bei Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser?WP).
  3. Wichtig: Die Gesamtsumme ist auf 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Zeitfenster:

  1. Förderfähige Lieferungen & Leistungen ab: 03.10.2025
  2. Registrierung & Antragstellung ab: November 2025 (genaues Datum folgt)
  3. Frist: bis 31.12.2026 bzw. solange Budget vorhanden ist
  4. Umsetzungsfrist: 9 Monate ab Registrierung


Wer kann einreichen?

Privatpersonen (Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen) für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, keine Einkommensprüfung.


Ist Ihre Wärmepumpe förderfähig? – Die Muss-Kriterien

Damit die Wärmepumpe gefördert werden kann, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Fernwärme-Prüfung: Ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Unzumutbar ist Fernwärme, wenn die Investitionskosten der Wärmepumpe mindestens 25 % niedrigersind als die Kosten für den Fernwärmeanschluss.


Technische Kriterien der Wärmepumpe:

  1. EHPA?Gütesiegelkriterien (jeweils gültige Version) – durch unabhängiges Prüfinstitut bestätigt.
  2. Kältemittel GWP ? 150.
  3. Maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems: 55 °C.
  4. Leistung < 100 kW (für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus).
  5. Das Gerät muss in der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen geführt sein.


Fachgerechte Umsetzung:

  1. Installation durch befugte Fachkräfte gemäß Normen und Regeln der Technik.
  2. Eigenbau/Eigeninstallation ist ausgeschlossen.
  3. Fossile Altanlage vollständig außer Betrieb nehmen und fachgerecht entsorgen (Tanks: entleeren, reinigen, verplomben, falls Entsorgung nicht möglich).


Förderfähige Kosten:

  1. Material, Montage, Planung, inkl. Demontage/Entsorgung des alten Systems und Tankanlagen.
  2. Es wird ein zentrales Heizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung pro Standort gefördert.


Wie viel gibt’s wirklich? – Förderlogik & Beispiele

Die Förderung für Wärmepumpen besteht aus einem Pauschalsatz (7.500 €) plus möglichen Boni. ABER: Die Summe ist gedeckelt auf 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.


Zeitplan & Fristen

  1. Ab 03.10.2025: Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch (Wärmepumpe) sind förderfähig.
  2. Ab November 2025: Online?Registrierung & Antragstellung starten (exaktes Startdatum folgt).
  3. Nach Registrierung: 9 Monate Zeit für Umsetzung und Antragstellung.
  4. Späteste Einreichung: 31.12.2026 – bzw. solange Budget vorhanden.


Wer darf einreichen?

  1. Privatpersonen (Eigentümer:in, Bauberechtigte:r, Mieter:in).
  2. Objekt: Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im Inland.
  3. Pro Standort nur ein Antrag. (Bei gemeinsamer Zentralheizung im Zweifamilienhaus: ein gemeinsamer Antrag.)
  4. Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, keine Einkommensprüfung, kein Mindestalter der Altanlage.


So läuft die Förderung – in 2 Schritten

1) Registrierung (online)

  1. www.sanierungsoffensive.gv.at (ab November 2025).
  2. Angaben zur Maßnahme & Kosten eintragen (gemäß „förderungsfähige Kosten“).
  3. Identifikation via ID Austria oder Upload eines amtlichen Lichtbildausweises.
  4. Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes erforderlich (telefonisch, digital oder vor Ort möglich; muss den Standort betreffen).
  5. Nach Bestätigung: Budget 9 Monate reserviert.


2) Antragstellung (online, nach Umsetzung)

  1. Wärmepumpe installiert und abgerechnet.
  2. Rechnungen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt.
  3. Endabrechnungsformular ausfüllen & hochladen.
  4. Prüfung durch KPC, Genehmigung durch das zuständige Bundesministerium, danach Auszahlung.


Checkliste – Wärmepumpe (Dokumente)

Für die Registrierung:

  1. Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E?Mail, Telefon)
  2. Angaben zum Heizungstausch (Maßnahme, veranschlagte Kosten, ausführendes Unternehmen – vorläufig möglich)
  3. Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes


Für die Antragstellung:

  1. Endabrechnungsformular (unterfertigt)
  2. Sämtliche Rechnungen zur Wärmepumpe inkl. allfälliger Boni (Solar, Tiefen-/Brunnenbohrung)
  3. Nachweise zur fachgerechten Entsorgung der fossilen Anlage/Tanks (auf Nachfrage)


Häufige Stolpersteine vermeiden

  1. Zu früh begonnen: Leistungen vor dem 03.10.2025 sind nicht förderfähig.
  2. Eigeninstallation: Nicht zulässig – immer Fachbetrieb beauftragen.
  3. Technik verfehlt: Achten Sie auf GWP ? 150, EHPA?Kriterien, Vorlauf ? 55 °C, < 100 kW.
  4. Fernwärme nicht geprüft: Förderfähigkeit der WP benötigt die technische oder wirtschaftliche Nicht?Zumutbarkeit eines (klimafreundlichen/hocheffizienten) Fernwärmeanschlusses.
  5. 30 %?Deckel übersehen: Kalkulieren Sie mit der Obergrenze – besonders bei Boni.


Gut zu wissen

  1. Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt (Transparenzdatenbank, Rückforderungsrisiko bei Mehrfachförderung).
  2. Thermische Solaranlage ? PV: Photovoltaik ist nicht Teil dieser Förderung, thermische Solar sehr wohl (ab 6 m² Bruttokollektorfläche und entsprechenden Zertifizierungen).


Nächste Schritte

  1. Energieberatung im Bundesland vereinbaren und Protokoll einholen.
  2. Fachbetrieb für Wärmepumpen-Angebot inkl. ggf. Tiefenbohrung/Brunnen und/oder thermischer Solaranfragen.
  3. Registrierung ab November 2025 auf www.sanierungsoffensive.gv.at durchführen.
  4. Umsetzen, rechnungslegen, Antrag innerhalb von 9 Monaten stellen.



Offizielle Infos & Registrierung: www.sanierungsoffensive.gv.at (ab Start im November 2025).


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