Was wird gefördert?
Der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle/Koks?Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch eine Wärmepumpe.
Förderhöhe (Pauschalsatz): bis zu 7.500 € für Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser) – + mögliche Boni (siehe unten).
Boni:
- +2.500 € für eine thermische Solaranlage (bei gleichzeitiger Installation),
- +5.000 € für Tiefenbohrung oder Brunnen (nur bei Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser?WP).
- Wichtig: Die Gesamtsumme ist auf 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Zeitfenster:
- Förderfähige Lieferungen & Leistungen ab: 03.10.2025
- Registrierung & Antragstellung ab: November 2025 (genaues Datum folgt)
- Frist: bis 31.12.2026 bzw. solange Budget vorhanden ist
- Umsetzungsfrist: 9 Monate ab Registrierung
Wer kann einreichen?
Privatpersonen (Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen) für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, keine Einkommensprüfung.
Ist Ihre Wärmepumpe förderfähig? – Die Muss-Kriterien
Damit die Wärmepumpe gefördert werden kann, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Fernwärme-Prüfung: Ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Unzumutbar ist Fernwärme, wenn die Investitionskosten der Wärmepumpe mindestens 25 % niedrigersind als die Kosten für den Fernwärmeanschluss.
Technische Kriterien der Wärmepumpe:
- EHPA?Gütesiegelkriterien (jeweils gültige Version) – durch unabhängiges Prüfinstitut bestätigt.
- Kältemittel GWP ? 150.
- Maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems: 55 °C.
- Leistung < 100 kW (für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus).
- Das Gerät muss in der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen geführt sein.
Fachgerechte Umsetzung:
- Installation durch befugte Fachkräfte gemäß Normen und Regeln der Technik.
- Eigenbau/Eigeninstallation ist ausgeschlossen.
- Fossile Altanlage vollständig außer Betrieb nehmen und fachgerecht entsorgen (Tanks: entleeren, reinigen, verplomben, falls Entsorgung nicht möglich).
Förderfähige Kosten:
- Material, Montage, Planung, inkl. Demontage/Entsorgung des alten Systems und Tankanlagen.
- Es wird ein zentrales Heizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung pro Standort gefördert.
Wie viel gibt’s wirklich? – Förderlogik & Beispiele
Die Förderung für Wärmepumpen besteht aus einem Pauschalsatz (7.500 €) plus möglichen Boni. ABER: Die Summe ist gedeckelt auf 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.
Zeitplan & Fristen
- Ab 03.10.2025: Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch (Wärmepumpe) sind förderfähig.
- Ab November 2025: Online?Registrierung & Antragstellung starten (exaktes Startdatum folgt).
- Nach Registrierung: 9 Monate Zeit für Umsetzung und Antragstellung.
- Späteste Einreichung: 31.12.2026 – bzw. solange Budget vorhanden.
Wer darf einreichen?
- Privatpersonen (Eigentümer:in, Bauberechtigte:r, Mieter:in).
- Objekt: Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im Inland.
- Pro Standort nur ein Antrag. (Bei gemeinsamer Zentralheizung im Zweifamilienhaus: ein gemeinsamer Antrag.)
- Kein Hauptwohnsitz am Standort erforderlich, keine Einkommensprüfung, kein Mindestalter der Altanlage.
So läuft die Förderung – in 2 Schritten
1) Registrierung (online)
- www.sanierungsoffensive.gv.at (ab November 2025).
- Angaben zur Maßnahme & Kosten eintragen (gemäß „förderungsfähige Kosten“).
- Identifikation via ID Austria oder Upload eines amtlichen Lichtbildausweises.
- Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes erforderlich (telefonisch, digital oder vor Ort möglich; muss den Standort betreffen).
- Nach Bestätigung: Budget 9 Monate reserviert.
2) Antragstellung (online, nach Umsetzung)
- Wärmepumpe installiert und abgerechnet.
- Rechnungen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt.
- Endabrechnungsformular ausfüllen & hochladen.
- Prüfung durch KPC, Genehmigung durch das zuständige Bundesministerium, danach Auszahlung.
Checkliste – Wärmepumpe (Dokumente)
Für die Registrierung:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E?Mail, Telefon)
- Angaben zum Heizungstausch (Maßnahme, veranschlagte Kosten, ausführendes Unternehmen – vorläufig möglich)
- Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes
Für die Antragstellung:
- Endabrechnungsformular (unterfertigt)
- Sämtliche Rechnungen zur Wärmepumpe inkl. allfälliger Boni (Solar, Tiefen-/Brunnenbohrung)
- Nachweise zur fachgerechten Entsorgung der fossilen Anlage/Tanks (auf Nachfrage)
Häufige Stolpersteine vermeiden
- Zu früh begonnen: Leistungen vor dem 03.10.2025 sind nicht förderfähig.
- Eigeninstallation: Nicht zulässig – immer Fachbetrieb beauftragen.
- Technik verfehlt: Achten Sie auf GWP ? 150, EHPA?Kriterien, Vorlauf ? 55 °C, < 100 kW.
- Fernwärme nicht geprüft: Förderfähigkeit der WP benötigt die technische oder wirtschaftliche Nicht?Zumutbarkeit eines (klimafreundlichen/hocheffizienten) Fernwärmeanschlusses.
- 30 %?Deckel übersehen: Kalkulieren Sie mit der Obergrenze – besonders bei Boni.
Gut zu wissen
- Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt (Transparenzdatenbank, Rückforderungsrisiko bei Mehrfachförderung).
- Thermische Solaranlage ? PV: Photovoltaik ist nicht Teil dieser Förderung, thermische Solar sehr wohl (ab 6 m² Bruttokollektorfläche und entsprechenden Zertifizierungen).
Nächste Schritte
- Energieberatung im Bundesland vereinbaren und Protokoll einholen.
- Fachbetrieb für Wärmepumpen-Angebot inkl. ggf. Tiefenbohrung/Brunnen und/oder thermischer Solaranfragen.
- Registrierung ab November 2025 auf www.sanierungsoffensive.gv.at durchführen.
- Umsetzen, rechnungslegen, Antrag innerhalb von 9 Monaten stellen.
Offizielle Infos & Registrierung: www.sanierungsoffensive.gv.at (ab Start im November 2025).