Wärmepumpe Förderung Wien 2025 – Alles, was Sie wissen müssen
Die Stadt Wien verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2040 sollen fossile Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen vollständig aus den Haushalten verschwinden. Ein zentraler Baustein dieser Energiewende ist die Wärmepumpe. Damit der Umstieg leistbar bleibt, gibt es 2025 attraktive Förderungen vom Bund und zusätzliche Zuschüsse der Stadt Wien. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“, die Wiener Zusatzförderungen sowie die wichtigsten Antragsschritte.
Bundesförderung: „Sauber Heizen für Alle 2025“
Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Wer wird gefördert?
- Haushalte mit niedrigem Einkommen, zum Beispiel Bezieher:innen von Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder GIS-Befreiung.
- Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser mit Hauptwohnsitz am Standort.
- bis zu € 25.586
Was wird gefördert?
- Austausch von Öl- und Gasheizungen, Kohle- oder Allesbrenneröfen sowie Stromdirektheizungen.
- Ersatz durch klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder einen Anschluss an Nah- und Fernwärme.
- Gefördert werden nicht nur die Geräte, sondern auch Montage, Planung, Demontage und Entsorgung des alten Systems.
Ablauf der Antragstellung
- Online-Registrierung ab November 2025, rückwirkend für den Einbau ab dem 3.10.2025.
- Energieberatung ist verpflichtend.
- Antragstellung nach der Beratung.
- Genehmigung und Umsetzung – innerhalb von 9 Monaten muss die Anlage installiert sein.
- Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen.
Förderungen vom Bund und der Stadt Wien
Neben der Bundesförderung (€7.500) stellt die Stadt Wien MA50 zusätzliche Zuschüsse (€8.000) bereit. Diese können miteinander kombiniert werden, um die Kosten zu senken.
Förderung für Wärmepumpen von €15.500 ab November 2025 registrierbar
- Zuschuss von bis zu 30 % der anerkannten Kosten vom Bund €7.500.
- Zuschuss vom Land (Stadt Wien MA50) von €8.000.
- Förderfähig sind Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Mieter:innen mit Zustimmung des Eigentümers.
- Voraussetzung ist, dass kein wirtschaftlich zumutbarer Fernwärmeanschluss vorhanden ist.
Förderung für Heizanlagen-Umstellung
- Zuschüsse für die Umstellung bestehender fossiler Heizsysteme auf Wärmepumpen.
- Altanlagen müssen vollständig demontiert und entsorgt werden.
- Die neue Anlage muss als alleiniges Heizsystem dienen.
Förderung für Wärmenetze
- Unterstützung bei der Errichtung von Wärmenetzen, wenn mehrere Gebäude mit einer zentralen Wärmepumpe versorgt werden.
- Gefördert werden Planung, Installation und Inbetriebnahme.
Technische Voraussetzungen
Damit eine Wärmepumpe in Wien förderfähig ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Geräte müssen Effizienz- und Qualitätsstandards erfüllen (z. B. EHPA-Gütesiegel).
- Die Vorlauftemperatur darf in der Regel 55 °C nicht überschreiten.
- Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP < 150) sind vorgeschrieben.
- Fachgerechte Planung und Installation durch einen zertifizierten Betrieb ist Pflicht.
- Ein vorhandener Fernwärmeanschluss hat in der Regel Vorrang – nur wenn dieser technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, gibt es Förderung für Wärmepumpen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
- Vorab prüfen: Gibt es einen Fernwärmeanschluss? Ist er wirtschaftlich sinnvoll?
- Informationen sammeln: Angebote einholen und prüfen, ob die Wärmepumpe förderfähig ist.
- Bundesförderung beantragen: Online-Registrierung und Energieberatung durchführen.
- Stadt Wien Förderung beantragen: Antrag bei der MA 50 einreichen.
- Genehmigung abwarten: Erst nach Zusage mit der Umsetzung starten.
- Umsetzung & Dokumentation: Fachgerechte Installation, Demontage der Altanlage, saubere Rechnungslegung.
- Endabrechnung einreichen: Alle Unterlagen hochladen oder einreichen, Auszahlung erfolgt nach Prüfung.
- Ökopauschale - Beim Jahresausgleich nochmals bis zu €2.000 zurück holen vom Finanzamt, jährlich Teilbetrag absetzbar!
Förderhöhe – Beispiele
- Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Wien kann mit bis zu max. 15.500 Euro gefördert werden.
- Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über „Sauber Heizen für Alle“ sogar eine nahezu vollständige Kostenübernahme.
- Kombinationen aus Bundes- und Landesförderungen sind möglich und führen zu erheblichen Einsparungen.
Fristen 2025
- Registrierung für die Bundesförderung startet ab November 2025.
- Förderaktion der Stadt Wien läuft bis 31. Dezember 2025 oder bis die Mittel ausgeschöpft sind!
- Nach Genehmigung muss die Umsetzung innerhalb von 9 Monaten erfolgen.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Frühzeitig starten – Fördermittel sind limitiert und nach dem „First come, first served“-Prinzip verfügbar.
- Mehrere Angebote vergleichen – Unterschiede bei Preis, Qualität und Erfahrung können groß sein.
- Beratung nutzen – Energieberatungen helfen, typische Fehler zu vermeiden.
- Dokumentation sorgfältig aufbewahren – vollständige Rechnungen und Belege sind entscheidend für die Auszahlung.
- Kombinationen ausschöpfen – Bundes- und Stadtförderungen lassen sich in vielen Fällen kombinieren.
Fazit
Die Wärmepumpe Förderung Wien 2025 macht den Heizungstausch attraktiv und leistbar. Durch die Kombination aus Bundesförderung und städtischen Zuschüssen können Haushalte – je nach Einkommen und technischer Situation – einen Großteil oder sogar die gesamten Kosten abdecken. Wer frühzeitig plant, Beratung nutzt und die Unterlagen sorgfältig einreicht, profitiert doppelt: von niedrigeren Heizkosten und einem Beitrag zum Klimaschutz.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich Bundes- und Stadtförderungen kombinieren?
Ja, beide Programme lassen sich kombinieren und steigern so die Förderhöhe.
2. Muss ich eine Energieberatung machen?
Ja, für die Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ ist sie verpflichtend.
3. Wird auch die Demontage der alten Heizung gefördert?
Ja, Kosten für Abbau und Entsorgung sind förderfähig.
4. Kann ich auch als Mieter eine Förderung beantragen?
Ja, sofern der Eigentümer zustimmt.
5. Gibt es auch Förderungen für Mehrfamilienhäuser?
Ja, insbesondere über Wärmenetze oder zentrale Anlagen.
6. Wie lange habe ich nach der Antragstellung Zeit für die Umsetzung?
In der Regel 9 Monate.