Wärmepumpe Förderung Wien 2026/2027 – Alles, was Sie wissen müssen
Bis 2040 will Wien vollständig auf fossile Heizsysteme verzichten. Gas- und Ölheizungen sollen in den kommenden Jahren konsequent durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden – die Wärmepumpe spielt dabei die zentrale Rolle. Damit sich der Umstieg auch finanziell lohnt, kombiniert Wien 2026/2027 eine großzügige Bundesförderung mit eigenen städtischen Zuschüssen. Ein Überblick über alle Programme, Voraussetzungen und den richtigen Ablauf.
Diese Förderungen stehen 2026/2027 zur Verfügung
| Förderung | Anwendung |
|---|---|
| Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026" (Kesseltausch): | Der Bund unterstützt den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 20 % der anerkannten Kosten, gedeckelt bei maximal 5.000 €. Voraussetzung ist der vollständige Ersatz des alten fossilen Systems. |
| Förderung der Stadt Wien (MA 50): | Ergänzend zahlt die Stadt Wien einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 35 % der anerkannten Kosten – bei Eigenheimen bis maximal 8.000 €, bei Wohnungen bis maximal 5.250 €. Beide Förderungen lassen sich kombinieren, in Summe sind so je nach Projekt bis zu 15.500 € möglich. |
| „Sauber Heizen für Alle" – für einkommensschwache Haushalte: | Wer die Einkommensgrenzen einhält (Bezieher von Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder GIS-Befreiung sowie Haushalte im untersten Einkommensdrittel), kann bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € nahezu die gesamten Investitionskosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erstattet bekommen. Wichtig: Diese Förderschiene ist eigenständig und in der Regel nicht mit den beiden vorher genannten Programmen kombinierbar. |
| Öko-Sonderausgabenpauschale: | Übersteigen die Kosten nach Abzug aller Förderungen 2.000 €, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 400 € pro Jahr über fünf Jahre als Sonderausgabe – insgesamt also bis zu 2.000 €. Ein separater Antrag ist dafür nicht nötig, die Pauschale greift automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung. |
Wer wird gefördert – und was genau?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Einfamilien- und Reihenhäusern sowie – mit Zustimmung des Eigentümers – auch Mieter. Gefördert wird der Ersatz von Öl-, Gas-, Kohle- oder Allesbrenneröfen sowie Stromdirektheizungen durch Wärmepumpen, Holzheizungen oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss. Neben dem Gerät selbst sind auch Montage, Planung sowie Demontage und Entsorgung der Altanlage förderfähig. Die neue Anlage muss künftig als alleiniges Heizsystem dienen, die alte fossile Heizung ist vollständig stillzulegen.
Für größere Projekte gibt es außerdem eine eigene Förderschiene für Wärmenetze: Werden mehrere Gebäude über eine zentrale Wärmepumpe versorgt, unterstützt die Stadt Wien Planung, Installation und Inbetriebnahme dieser gemeinschaftlichen Lösung.
Technische Voraussetzungen
Damit eine Wärmepumpe in Wien förderfähig ist, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
- Effizienz- und Qualitätsstandard nach EHPA-Gütesiegel
- Vorlauftemperatur in der Regel nicht über 55 °C
- Kältemittel mit GWP-Wert unter 150
- Fachgerechte Planung und Installation durch einen zertifizierten Betrieb
- Kein wirtschaftlich oder technisch zumutbarer Fernwärmeanschluss vorhanden – ist dieser gegeben, hat er Vorrang vor der Wärmepumpenförderung
Der Ablauf: von der Registrierung bis zur Auszahlung
- Termin vereinbaren: Packen wir es gleich hier an! Erstgespräch und Beratung hier unverbindlich eintragen.
- Vorabprüfung: Baudrauf klärt für Sie ob der Einbau möglich ist, oder eine alternative Heizform wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Bundesförderung registrieren: Die Online-Registrierung für den Kesseltausch läuft solange Budgetmittel verfügbar sind.
- Antrag bei der Stadt Wien stellen: Der Antrag bei der MA 50 sollte bereits vor Durchführung der Installation erfolgen.
- Energieberatung durchführen: ist verpflichtend und muss im Nachgang an die Behörden übermittelt werden.
- Genehmigung abwarten: Erst nach Zusage der Förderstellen mit der Umsetzung beginnen.
- Umsetzung und Inbetriebnahme: Fachgerechte Installation der neuen förderfähigen Anlage, vollständige Demontage der Altanlage, saubere Endabrechnung auf die antragstellende Person, ganz ohne Anzahlung oder Teilrechnung!
- Endabrechnung: Ohne Anzahlung oder Teilrechnung. Die Anlage wird erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme verrechnet, davor haben Sie noch nichts angezahlt.
- Abschluss der Förderung: Alle Bestätigungen zur Anlage, Protokolle, die Endabrechnung und der Zahlungsnachweis werden übermittelt – die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung der jeweiligen Förderstellen.
Was sich für 2026 geändert hat
Seit 2. Februar 2026 werden im Rahmen der Sanierungsoffensive keine neuen Registrierungen mehr für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch angenommen – der Kesseltausch bleibt jedoch weiterhin uneingeschränkt förderfähig. Wer also konkret auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Ab 4. Jänner 2027 wird die Sanierungsoffensive 2027 wieder in Kraft treten.
- Wichtig ist trotzdem: Stellen Sie den Antrag in jedem Fall bevor der Installation – nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht anerkannt.
Praktische Tipps für Ihren Förderantrag
- Reichen Sie frühzeitig ein – die Fördertöpfe sind budgetlimitiert und werden nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben.
- Vergleichen Sie mehrere Angebote – Preis, Qualität und Erfahrung der Fachbetriebe unterscheiden sich teils erheblich.
- Nutzen Sie die verpflichtende Energieberatung aktiv, um typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
- Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig und ordentlich auf – unvollständige Unterlagen verzögern die Auszahlung.
- Prüfen Sie vorab genau, welche Programme kombinierbar sind – „Sauber Heizen für Alle" schließt eine Zusatzförderung in der Regel aus, Bundes- und Wien-Förderung lassen sich hingegen kombinieren.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe in Wien?
Bei Kombination von Bundes- und Wien-Förderung sind je nach Projektumfang Gesamtsummen von über 13.000 € möglich. Einkommensschwache Haushalte können über „Sauber Heizen für Alle" bis zur Kostenobergrenze von 25.586 € gefördert werden.
Kann ich als Mieter:in die Förderung beantragen?
Ja, allerdings nur mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.
Sind Bundes- und Wien-Förderung miteinander kombinierbar?
Ja, diese beiden Programme lassen sich kombinieren. „Sauber Heizen für Alle" hingegen ist als eigenständige, einkommensabhängige Förderung in der Regel nicht zusätzlich kombinierbar.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Das hängt von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Förderstelle ab. Wichtig ist vor allem eine vollständige und korrekte Endabrechnung – unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Was ist die Öko-Sonderausgabenpauschale?
Eine automatische steuerliche Entlastung: Übersteigen Ihre Kosten nach Förderung 2.000 €, erhalten Sie über fünf Jahre je 400 € als Sonderausgabe angerechnet – ganz ohne separaten Antrag.